Allgemeine Geschäftsbedingungen Free-Lanc GmbH / SABO Haustüren

1. Geltungsbereich

1.1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche von der Free-Lanc GmbH vertriebenen Produkte. Sie sind im Sinne einer umfassenden Zustimmung auch ohne besondere Bezugnahme für sämtliche künftigen Geschäfte verbindlich.

1.2.
Sämtliche Leistungen der Free-Lanc GmbH erfolgen auf Basis die-ser AGB. Widersprechende Bedingungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3.
Die vorliegenden AGB können von der Free-Lanc GmbH jederzeit abgeändert oder durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten für alle nach ihrer Bekanntgabe abgeschlossenen Verträge.

2. Vertragsabschluss

2.1.
Alle Angebote der Free-Lanc GmbH sind freibleibend; Angaben und Preise sind erst bei definitiver schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.

2.2.
Gegenofferten und/oder Angebote des Kunden gelten nur mit schriftlicher Erklärung der Free-Lanc GmbH als angenommen. Schweigen der Free-Lanc GmbH auf ein Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Annahme.

2.3.
Auf Vertragsänderung oder -beendigung gerichtete Erklärungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Preise

3.1.
Es gelten die Ansätze gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer.

3.2.
Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen (z.B. über die Erst-beratung hinausgehende Beratungsleistungen) werden entspre-chend dem bei der Free-Lanc GmbH anfallenden Aufwand in Rech-nung gestellt. Es gilt der in Ziff. 5.3 nachstehend festgehaltene Stundenansatz.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.
Rechnungen der Free-Lanc GmbH sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2.
Beanstandungen können nur innerhalb von 7 Tagen berücksichtigt werden.

4.3.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet ist. Mahnspesen werden dem Kunden pro Mahnung mit CHF 20.– verrechnet.

4.4.
Bei Zahlungsverzug ist die Free-Lanc GmbH berechtigt, die Übergabe der Produkte bis zur Zahlung zurückzuhalten und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Free-Lanc GmbH ist zudem berechtigt, für noch ausstehende Leistungen aus diesem oder einem anderen Vertrag vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.

4.5.
Ein allfälliger Leistungsverzug der Free-Lanc GmbH berechtigt den Kunden nicht zur Zahlungsverweigerung, ebenso wenig befreien Forderungen aus Gewährleistung von der Zahlungspflicht. Der Kunde kann mit Forderungen gegen die Free-Lanc GmbH nur dann verrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden und Gefahrenübergang

5.1.
Der Kunde verpflichtet sich, die Free-Lanc GmbH bei der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordentliche Leistungserbringung durch die Free-Lanc GmbH erforderlich sind.

5.2.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, fertiggestellte Produkte abzunehmen. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich zu untersu-chen und etwaige Beanstandungen sofort detailliert schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlassene Anzeige gilt als vorbehaltlose Genehmigung. Die Abnahme erfolgt mit Unterschrift des Kunden unter den Abnahmeschein. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden.

5.3.
Führt eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zu ei-nem Mehraufwand bei der Free-Lanc GmbH, ist diese berechtigt, dem Kunden auf Grundlage eines Stundenansatzes von CHF 105.– zusätzlich Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Free-Lanc GmbH wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

6. Termine

6.1.
Sämtliche vereinbarten Terminen sind Terminziele. Der Kunde hat der Free-Lanc GmbH bei Nichteinhaltung eine angemessene zusätzliche Frist zur Leistung anzusetzen. Erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist gelangt die Free-Lanc GmbH in Verzug. Die Haftung für Verzugsschäden richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 7 nachstehend.

6.2.
Erfüllt der Kunde vertragliche Pflichten, insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Zahlungsverpflichtungen, Leistung not-wendiger Vorbereitungsarbeiten, Zugangsmöglichkeiten etc. nicht oder nicht rechtzeitig, werden Termine angemessen verlängert. Allfällige Rechte der Free-Lanc GmbH aus dem Verzug des Kunden bleiben davon unberührt.

6.3.
In Fällen höherer Gewalt, die der Free-Lanc GmbH die Leistungs-erbringung erschweren oder verunmöglichen, ist die Free-Lanc GmbH berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Transportverzögerungen, Ausfälle von benötigten Maschinen und Systeme oder weitere, von keiner Partei zu vertretende Umstände sowie der Eintritt solcher Ereignisse in fremden Betrieben. Ein Ereignis höherer Gewalt ist dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1.
Vertragsgemässheit bzw. Mangelhaftigkeit der Produkte der Free-Lanc GmbH bemessen sich nach den ausdrücklichen schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen.

7.2.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind von der Free-Lanc GmbH nicht zu vertretende Mängel und Störungen durch höhere Gewalt, externe Einflüsse, unsachgemässe Bedienung sowie mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

7.3.
Beim Vorliegen eines Mangels hat die Free-Lanc GmbH das Recht, innert angemessener Frist durch Nachbesserung nachzuerfüllen. Die Geltendmachung von Schaden- oder Aufwendungsersatz richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 8 nachstehend.

7.4.
Etwaige Massnahmen der Free-Lanc GmbH zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.

8. Haftungsbeschränkung

8.1.
Die Free-Lanc GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die von ihr oder ihren Hilfspersonen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Jede Haftung für indirekte oder Folge-Schäden wie entgangener Gewinn und Vermögensschäden anderer Art ist ausgeschlossen.

8.2.
Die Haftung der Free-Lanc GmbH ist in jedem Fall auf den Deckungsbereich ihrer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

9. Schlussbestimmungen

9.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

9.2.
Diese AGB sowie die zwischen dem Kunden und der Free-Lanc GmbH bestehenden Einzelverträge unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

9.3.
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den jeweiligen Einzelverträgen ist der Sitz der Free-Lanc GmbH, derzeit 9543 St. Margarethen TG. Die Free-Lanc GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

Stand 2024

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